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BSG, 05.03.1981 - 9 RV 47/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Orthopädische Hilfsmittel - Kleinschreibmaschine - Einengung des anspruchsberechtigten Personenkreises
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 24.01.1980 - S 28 V 29/79
- BSG, 05.03.1981 - 9 RV 47/80
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95
Lieferung von Hilfsmitteln iS. der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der …
Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 5. März 1981 (Az 9 RV 47/80 = VersorgBl 1981, 119; USK 81216) beiläufig geäußert hat, der Verordnungsgeber dürfe den Personenkreis der Leistungsberechtigten gegenüber den vom Gesetz (BVG) gezogenen Grenzen einengen, so ist daran jedenfalls insoweit nicht festzuhalten, als sich daraus eine Verschlechterung der Leistungen von Hilfsmitteln an Beschädigte gegenüber der von den KKn ihren Mitgliedern zu leistenden Hilfsmittelversorgung ergeben würde. - BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80
Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'
Demzufolge hat die Rechtsprechung in einem ähnlichen Falle eine unzureichende Gehfähigkeit, die Anspruchsvoraussetzung für eine orthopädische Versorgung war (Lieferung eines Krankenfahrstuhls), nicht allein schon bei Blindheit oder anderen Störungen außerhalb der Beine, sondern erst in Verbindung mit einer Oberschenkelamputation angenommen (…BSG SozR Nr. 1 zu 9 & DVD zu 5 13 BVG vom 50.10.1964; .! 36105 4 Nr. 1; Urteil vom9.3.1981 - 9 RV 47/80 bezüglich Greiffähigkeit). - BSG, 17.11.1981 - 9 RV 50/80
Verfassungsmäßigkeit des BVG § 24 a - Gleichheitsprinzip in …
Als orthopädische Hilfsmittel zur Erleichterung der Schädigungsfolgen können nicht schlechthin alle derart wirkenden Gegenstände, die dem technisch-wissenschaftlichen Standard sowie den persönlichen Bedürfnissen des Berechtigten entsprechen und damit den Anforderungen des § 13 Abs. 2 BVG genügen, uneingeschränkt beansprucht werden (vgl BSG 1981-03-05 9 RV 47/80 = unveröffentlicht).